Kammermitteilung zur Arbeitgeber-Rückversicherung
Steuerberatekammer bestätigt Absetzbarkeit der Beiträge als BetriebsausgabeIn Ihrem Mitgliederrundschreiben vom Juli 1985 beschäftigt sich die Steuerberaterkammer München mit dem Thema Arbeitgeber-Rückversicherung für Gehaltsfortzahlung. Bei der Arbeitgeber-Rückversicherung handelt sich es um eine Krankentagegeldversicherung, die nur von der DKV angeboten wird. Besonders interessant ist die Krankentagegeldversicherung für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Schreiben der Steuerberatekammer zur Krankentagegeldversicherung für GmbH […]
WEITERLESEN >