Geschäftsführende Gesellschafter GmbH

Jul 07
Wie sichert ein GmbH Geschäftsführer sein Gehalt ab?

Der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH.

Der geschäftsführende Gesellschafter wird auch als Gesellschafter-Geschäftsführer bezeichnet. Nach dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht ist er ein selbstständiger Unternehmer. Nach dem Steuerrecht Arbeitnehmer.

Damit ist er weder in der gesetzlichen Kranken- noch Rentenversicherung pflichtversichert. Er erhält keinen Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Rentenversicherung.

Der geschäftsführende Gesellschafter ist ein "Zwitter"

Steuerlich gesehen ist der geschäftsführende Gesellschafter Arbeitnehmer. Dies ist das Besondere des geschäftsführenden Gesellschafter. Er ist sozialversicherungsrechtlich Selbständiger und steuerrechtliche Arbeitnehmer.

Arbeitsvertrag mit der GmbH sollte bestehen

Um sein Verhältnis zur GmbH und seine Aufgaben und Ansprüche gegenüber der GmbH zu klären, vereinbart er mit seiner GmbH einen Anstellungsvertrag. Dies ist zwar nicht zwingend notwendig, aber zu empfehlen. Ein Muster der IHK Frankfurt Arbeitsvetrag finden Sie hier.

Wie sollte Arbeitsvertrag des geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH aussehen? Ein Vorschlag... Klick um zu Tweeten

Unter dem Punkt Vergütung bei Dienstverhinderung und Tod ist zum Beispiel folgendes geregelt

Im Falle der Erkrankung oder sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung hat der Geschäftsführer für die Dauer von ..........Monaten Anspruch auf Fortzahlung seiner vertragsmäßigen Bezüge, längstens jedoch bis zum Endes des Anstellungsvertrags.

Unter anderem sollte, der geschäftsführende Gesellschafter seine Ansprüche gegen die GmbH bei Arbeitsunfähigkeit und Invalidität klären. Wenn nichts vereinbart wird, dann hat er auch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Häufig sind nur 6 Wochen Lohnfortzahlung vereinbart

Eine Gehaltsfortzahlung von 6 Wochen erscheint mir persönlich als zu gering. Jeder Mitarbeiter erhält automatisch sechs Wochen Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit.

Deshalb werden häufig 6 Monate vereinbart. Dies bringt dann allerdings ein anderes Problem mit sich.

Lohnfortzahlung des Geschäftsführers kann teuer werden

Fällt der GmbH-Geschäftsführer über einen längeren Zeitraum aus, zum Beispiel für sechs Monate, kann dies für das Unternehmen ziemlich teuer werden, wie die Grafik zeigt.

Lohnfortzahlung GmbH Geschäftsführer

Bei einem Gehalt von 4000 Euro im Monat kommen dann sehr schnell 24.000 Euro zusammen. Dies kann für die GmbH existenzbedrohenden werden.

Die GmbH ist verpflichtet den Geschäftsführer weiter zu bezahlen, und auf der anderen Seite fehlt der wichtigste Mitarbeiter.

Je kleiner die GmbH, desto größer das Risiko bei Arbeitsunfähigkeit des Geschäftsführers. Klick um zu Tweeten

Was kann der geschäftsführende Gesellschafter tun, um diesem Dilemma zu entkommen?

  • Eine Möglichkeit ist keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu vereinbaren. Dies würde für den Geschäftsführer bedeuten, das er bei Krankheit oder Unfall ohne Einkommen ist.

DKV bietet hier eine Lösung für den Geschäftsführer

Mit dem KombiMed Tarif TL sichert der Geschäftsführer seine eigene Gehaltsfortzahlung über die GmbH ab.

Die GmbH ist der Versicherungsnehmer und der Geschäftsführer die versicherte Person.

Dies bringt große Vorteile:

■ Der Beitrag wird über die GmbH gezahlt und werden somit zur Betriebsausgabe.

■ Leistungen des KombiMed Tarif TL sind „gewinnneutral“ – müssen also nicht versteuert werden.

■ Das Privateinkommen des selbstständigen Geschäftsführers wird dabei nicht belastet.

■ Mit dem KombiMed Tarif TL kann die Versicherungsleistung bereits ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit vereinbart und bis zu 546 Tage gezahlt werden.

Zusammenfassung

Eine längere Krankheit kann für den Geschäftsführer und seine GmbH existenzbedrohend werden. Deshalb sollte der geschäftsführende Gesellschafter sich Gedanken machen, wie er sein Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit absichert.

Damit der Fortbestand der GmbH auch nach längerer Krankheit des Gesellschafter-Geschäftsführers gesichert ist.

Die DKV bietet hier eine interessante Lösung an, indem diese das Risiko der Lohnfortzahlung für die GmbH übernimmt. Da die Beiträge für die GmbH Betriebsausgaben sind, wird diese Lösung noch interessanter.

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