GmbH & Co. KG: Steuerliche Ausgestaltung
Aus steuerlicher Sicht ist es empfehlenswert, dass die Komplementär-GmbH nicht an der KG beteiligt ist.* Damit ist durchaus vereinbar, dass die GmbH ihr eingezahltes Stammkapital der KG als Darlehen gegen angemessene Verzinsung überlässt.
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