Aus steuerlicher Sicht ist es empfehlenswert, dass die Komplementär-GmbH nicht an der KG beteiligt ist.* Damit ist durchaus vereinbar, dass die GmbH ihr eingezahltes Stammkapital der KG als Darlehen gegen angemessene Verzinsung überlässt.
Die Verdienstausfallabsicherung der DKV nach Tarif TL – auch Arbeitgeber-Rückversicherung genannt– ist gerade für den Geschäftsführer einer GmbH von besonderem Interesse.
Ich nutze Cookies auf dieser Website.Einige von ihnen sind essenziell, während andere mir helfen, diese Website zu verbessern und die Inhalte besser auf Sie als Nutzer auszurichten.