Berufsunfähigkeits-Rente für Geschäftsführer einer GmbH: Voraussetzungen für den Abschluss


Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Rente muss der Geschäftsführer Gesundheitsfragen beantworten. Was dabei beachtet werden muss, erfahren Sie hier. Dies sind aber nicht die einzigen Fragen die dem GmbH Geschäftsführer gestellt werden. 

Berufsunfähigkeits-Rente GmbH Geschäftsführer

Erweist sich eine mögliche Vorerkrankung des Antragstellers aus Sicht des Versicherers als riskant, wird das bei der Suche nach einer Berufsunfähigkeits-Rente schnell relevant: Neben Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen droht im schlimmsten Fall eine Ablehnung. Wie Betroffene auch mit Vorerkrankungen ihre Arbeitskraft absichern, erfahren Sie hier.

Jeder 5. wird abgelehnt



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EXTRA-TIPP



Nach § 19 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes besteht für den Antragssteller folgende Anzeigepflicht: Er muss bis zur Antragsstellung die ihm  bekannten Gefahrumstände anzeigen. Dies sind solche Umstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen in Textform gefragt wurde.

Erste Voraussetzung für die Berufsunfähigkeits-Rente für Geschäftsführer: Gesundheitsfragen vollständig beantworten


Dabei ist es wichtig, dass Sie nach besten Wissen und Gewissen diese beantwortet. Dabei müssen Sie nur die Fragen beantworten, nach denen im Antrag gefragt wird. Fragt der Versicherer den Zeitraum der letzten fünf Jahre ab, so hat der Antragssteller nur Auskunft über diesen Zeitraum zu geben. Das Versicherungsunternehmen führt anschließend eine so genannte Risikoprüfung durch. Dies tut sie anhand der beantworteten Gesundheitsfragen.

Die Gesundheitsfragen - Berufsunfähigkeits-Rente für Geschäftsführer



Die Zeiträume die abgefragt werden, sind von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Je kürzer der Zeitraum nach dem gefragt wird, umso besser für den Antragssteller.

Sie kennen vielleicht schon die Fragen bei einer Krankentagegeldversicherung, dann werden Sie erstaunt sein, dass bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wesentlich mehr Fragen gestellt werden

Aber: Geben Sie nie mehr an, als das Unternehmen verlangt! Sie müssen die gestellten Fragen beantworten für die abgefragten Zeiträume - aber Sie müssen keinen darüber hinausgehende Angaben machen.

Warum will der Berufsunfähigkeits-Versicherer wesentlich mehr wissen?

Der Grund liegt in dem wesentliche höheren Risiko für das Versicherungsunternehmen. Das Krankentagegeld wird bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt. Dies kann sich maximal 3-4 Jahre hinziehen. Bei der Berufsunfähigkeits-Rente reden wir normalerweise von einer Zahlung der Rente bis zum 65. oder 67. Lebensjahr. Bei einer monatlichen Berufsunfähigkeits-Rente von nur 2.000 Euro kommen in 30 Jahren 720.000 Euro zusammen. Da ein Geschäftsführer häufig aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, muss die Berufsunfähigkeit-Rente für den Geschäftsführer wesentlich höher sein als bei normalen Arbeitnehmer.  


Weitere Voraussetzung für Berufsunfähigkeits-Rente des Geschäftsführers

Alter



Je jünger Sie bei Antragsstellung sind, desto niedriger ist der Beitrag. Achten Sie darauf, dass Sie eine dynamsiche Anpassung der Rente sowohl für die Ansparphase, als auch für die Rentenphase vereinbaren. Ihr Versicherungsschutz passt sich so automatisch an die Inflation an. 

Beruf



Ein weiteres, wichtiges Kriterium ist der Beruf. Dabei genügt es nicht als Beruf Geschäftsführer anzugeben. Hier sollte genau daruf geachtet werden, dass Sie Ihre genaue Berufsbezeichnung angeben. Einige Versicherer fragen auch danach, wie viele Mitarbeiter sie haben, ob Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, und ob sie viel beruflich unterwegs sind. All dies dient dazu ein risikogerechtes Angebot zu erstellen. 

Konsequenzen bei Vorerkrankungen

Nicht jede Erkrankung führt dazu, dass Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen können oder mit Risikozuschlägen oder Ausschlüssen rechnen müssen. Hier sehen Sie, wie die Versicherer mit häufig vorkommenden Krankheiten umgehen.

Ablehnung

Alzheimer

Bösartige Tumore (letzten 5 Jahre)

Diabetis

M​ultiple Sklerose

Morbus crohn

Psychotherapie

Suchtbehandlung

Aids

Zuschlag oder Ausschlüsse

Allergien

Asthma bronchiale

Bandscheibenvorfall

Übergewicht mit BMI > 30​

Schilddrüsenerkrankungen

Bluthochdruck

Reflux

Hörsturz

Kniegelenkserkrankungen​

unproblematisch

Grippe und Schnupfen

Muskelfaserriss

Lungenentzündung

Hexenschuss

Phimose

​starke Fehlsichtigkeit über +/- 8

​Übergwicht bis BMI < 30


MÖGLICHE KONSEQUENZEN

Dabei kannst es zu verschiedenen  Entscheidungen kommen:

  • Annahme des Antrages ohne Erschwerungen ist die günstigste Lösung für den Versicherten
  • Risikozuschlag - Hierbei werden alle dem Unternehmen bekannten vor Erkrankungen durch Zahlung eines Mehrbeitrages mitversichert
  • Leistungsausschluss - Hier wird eine Erkrankung aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Bleibt trotz des Ausschlusses ein sinnvoller Schutz bestehen – wenn die gesamte Wirbelsäule ausgeschlossen wird, ist der Schutz kaum etwas wert. Beim Ausschluss des linken Knies bleibt dagegen genug versichert
  • Ablehnung - Wenn das Unternehmen aufgrund von Vorerkrankungen den Kunden nicht versichern will. Dann Alternativen prüfen. Hier bietet sich ein Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse an.

EXTRA-TIPP

​Auch wenn ein Risikozuschlag ärgerlich ist, so ist die zu zahlende Mehrprämie, immer noch besser als ein Leistungsausschluss oder eine Ablehnung.

Von einem Leistungsausschlus ist, bis auf wenige Ausnahmen, abzuraten.​

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