Wer als Geschäftsführer einer GmbH eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen möchte, muss zunächst einige Gesundheitfragen beantworten. Welche Fragen gestellt werden und zu welcher Annahmeentscheidung es führen kann, erfahren Sie hier.
Erweist sich eine mögliche Vorerkrankung des Antragstellers aus Sicht des Versicherers als riskant, wird das bei der Suche nach einer Krankentagegeld-Versicherung schnell relevant: Neben Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen droht im schlimmsten Fall eine Ablehnung. Wie Betroffene auch mit Vorerkrankungen ihre Arbeitskraft absichern können, erfahren Sie hier.
Jeder 5. wird abgelehnt
THEMEN AUF DIESER SEITE
Konsequenzen bei Vorerkrankungen
Vereinfachte Gesundheitsfragen
WEITERE THEMEN
EXTRA-TIPP
Nach § 19 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes besteht für den Antragssteller folgende Anzeigepflicht: Er muss bis zur Antragsstellung die ihm bekannten Gefahrumstände anzeigen. Dies sind solche Umstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen in Textform gefragt wurde.
Kurz: Kommt es nach Antragsstellung zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes beispielsweise durch einen Unfall, dann müssen Sie dies nicht nachmelden.
Dabei ist es wichtig, dass der Antragssteller nach besten Wissen und Gewissen diese beantwortet. Dabei muss der Versicherte nur die Fragen beantworten, nach denen im Antrag gefragt wird. Fragt der Versicherer den Zeitraum der letzten fünf Jahre ab, so hat der Antragssteller nur Auskunft über diesen Zeitraum zu geben. Das Versicherungsunternehmen führt anschließend eine so genannte Risikoprüfung durch. Dies tut sie anhand der beantworteten Gesundheitsfragen.
Die Gesundheitsfragen – Krankentagegeldversicherung
Die Zeiträume die abgefragt werden, sind von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Je kürzer der Zeitraum nach dem gefragt wird, umso besser für den Antragssteller.
Aber: Geben Sie nie mehr an, als das Unternehmen verlangt! Sie müssen die gestellten Fragen beantworten für die abgefragten Zeiträume – aber Sie müssen keinen darüber hinausgehende Angaben machen.
Konsequenzen bei Vorerkrankungen
Nicht jede Erkrankung führt dazu, dass Sie keine Krankentagegeldversicherung mehr abschließen können oder mit Risikozuschlägen oder Ausschlüssen rechnen müssen. Hier sehen Sie, wie die Versicherer mit häufig vorkommenden Krankheiten umgehen.
Ablehnung
Alzheimer
Bösartige Tumore (letzten 5 Jahre)
Diabetis
Multiple Sklerose
Morbus crohn
Psychotherapie
Suchtbehandlung
Aids
Zuschlag oder Ausschlüsse
Allergien
Asthma bronchiale
Bandscheibenvorfall
Übergewicht mit BMI > 30
Schilddrüsenerkrankungen
Bluthochdruck
Reflux
Hörsturz
Kniegelenkserkrankungen
unproblematisch
Grippe und Schnupfen
Muskelfaserriss
Lungenentzündung
Hexenschuss
Phimose
starke Fehlsichtigkeit über +/- 8
Übergwicht bis BMI < 30
MÖGLICHE ANNAHEENTSCHEIDUNGEN
Dabei kannst es zu verschiedenen Entscheidungen kommen:
EXTRA-TIPP
Auch wenn ein Risikozuschlag ärgerlich ist, so ist die zu zahlende Mehrprämie, immer noch besser als ein Leistungsausschluss oder eine Ablehnung.
Dabei muss man wissen, dass beim Krankentagegeld die Höhe des Risikozuschlages, neben den Vorerkrankung, von dem gewünschten Leistungsbeginn abhängt. Je früher der Leistungsbeginn ist desto höher ist auch der Risikozuschlag.
Deshalb lieber einen späteren Leistungsbeginn wählen, bevor Sie gar kein Krankentagegeld haben.
Von einem Leistungsausschlus ist, bis auf wenige Ausnahmen, abzuraten.
Die DKV (Deutsche Krankenversicherung) bietet mittlerweile auch stark vereinfachte Gesundheitsprüfungen an. Dies kann für Geschäftsführer mit Vorerkrankungen, die sonst keinen Krankentagegeld erhalten, ein Vorteil sein.
Die DKV stellt nur drei Gesundheitsfragen.
Allerdings liegt dann der früheste Leistungsbeginn beim 43. Tag. Aber dies ist immer noch besser, als gar keine Verdienstausfallabsicherung.
Besonders interessant ist diese für Geschäftsführern die an Übergewicht leiden oder sich in den letzten 5 Jahren einer Psychotherapie unterzogen haben.
Nur 3 Gesundheitsfragen….
Jetzt müssen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit das Krankentagegeld für Geschäftsführer als Betriebsausgabe anerkannt werden.
Nach der Annahme des Krankentagegeldes muss ggf. der Arbeitsvertrag angepassst werden. Häufig hat der Geschäftsführer nur nur 6 Wochen oder gar keine Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit in seinem Arbeitsvertrag vorgesehen..
INFORMATIONEN ZUM DOWNLOAD
Erfahren Sie wie viel Steuern Sie sparen können….