Krankentagegeld für Geschäftsführer: Die Gesundheitsfragen


Wer als Geschäftsführer einer GmbH eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen möchte, muss zunächst einige Gesundheitfragen beantworten. Welche Fragen gestellt werden und zu welcher Annahmeentscheidung es führen kann, erfahren Sie hier.

Gesundheitsfragen Krankentagegeld

Erweist sich eine mögliche Vorerkrankung des Antragstellers aus Sicht des Versicherers als riskant, wird das bei der Suche nach einer Krankentagegeld-Versicherung schnell relevant: Neben Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen droht im schlimmsten Fall eine Ablehnung. Wie Betroffene auch mit Vorerkrankungen ihre Arbeitskraft absichern können, erfahren Sie hier.

Jeder 5. wird abgelehnt

WEITERE THEMEN


EXTRA-TIPP


Nach § 19 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes besteht für den Antragssteller folgende Anzeigepflicht: Er muss bis zur Antragsstellung die ihm  bekannten Gefahrumstände anzeigen. Dies sind solche Umstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen in Textform gefragt wurde.

Kurz: Kommt es nach Antragsstellung zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes beispielsweise durch einen Unfall, dann müssen Sie dies nicht nachmelden.

Gesundheitsfragen vollständig beantworten


Dabei ist es wichtig, dass der Antragssteller nach besten Wissen und Gewissen diese beantwortet. Dabei muss der Versicherte nur die Fragen beantworten, nach denen im Antrag gefragt wird. Fragt der Versicherer den Zeitraum der letzten fünf Jahre ab, so hat der Antragssteller nur Auskunft über diesen Zeitraum zu geben. Das Versicherungsunternehmen führt anschließend eine so genannte Risikoprüfung durch. Dies tut sie anhand der beantworteten Gesundheitsfragen.

Die Gesundheitsfragen - Krankentagegeldversicherung 


Die Zeiträume die abgefragt werden, sind von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Je kürzer der Zeitraum nach dem gefragt wird, umso besser für den Antragssteller.

Aber: Geben Sie nie mehr an, als das Unternehmen verlangt! Sie müssen die gestellten Fragen beantworten für die abgefragten Zeiträume - aber Sie müssen keinen darüber hinausgehende Angaben machen.

  • Hat in den letzten 5 Jahren ein Krankenhaus-, Heilstätten-, Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt stattgefunden?
  • Haben in den letzten 5 Jahren Operationen (auch ambulant) stattgefunden?
  • ​Wurde in den letzten 5 Jahren eine Psychotherapie oder Suchtbehandlung durchgeführt?
  • ​Bestanden in den letzten 3 Jahren oder bestehen gegenwärtig Krankheiten, Beschwerden, Unfallfolgen, sonstige Gesundheitsstörungen oder haben Untersuchungen / Behandlungen stattgefunden?
  • Bestanden in den letzten 3 Jahren oder bestehen gegenwärtig Krankheiten, Beschwerden, Unfallfolgen, sonstige Gesundheitsstörungen oder haben Untersuchungen / Behandlungen stattgefunden?
  • ​Ist eine ambulante / stationäre Behandlung oder Untersuchung angeraten oder beabsichtigt?
  • Wurde jemals eine HIV-Infektion festestellt (z.B. durch einen AIDS-Test)?
  • Bestehen ein körperlicher / organischer Fehler, eine chronische Erkrankung oder eine Minderung der Erwerbstätigkeit bzw. ein Grad der Behinderung?
  • ​Besteht eine Schwangerschaft? Wenn ja, in welchem Monat?
  • Größe in cm und Gewicht in kg.

Konsequenzen bei Vorerkrankungen


Nicht jede Erkrankung führt dazu, dass Sie keine Krankentagegeldversicherung mehr abschließen können oder mit Risikozuschlägen oder Ausschlüssen rechnen müssen. Hier sehen Sie, wie die Versicherer mit häufig vorkommenden Krankheiten umgehen.

Ablehnung

Alzheimer

Bösartige Tumore (letzten 5 Jahre)

Diabetis

M​ultiple Sklerose

Morbus crohn

Psychotherapie

Suchtbehandlung

Aids

Zuschlag oder Ausschlüsse

Allergien

Asthma bronchiale

Bandscheibenvorfall

Übergewicht mit BMI > 30​

Schilddrüsenerkrankungen

Bluthochdruck

Reflux

Hörsturz

Kniegelenkserkrankungen​

unproblematisch

Grippe und Schnupfen

Muskelfaserriss

Lungenentzündung

Hexenschuss

Phimose

​starke Fehlsichtigkeit über +/- 8

​Übergwicht bis BMI < 30


MÖGLICHE ANNAHEENTSCHEIDUNGEN


Dabei kannst es zu verschiedenen  Entscheidungen kommen:

  • Annahme des Antrages ohne Erschwerungen ist die günstigste Lösung für den Versicherten
  • Risikozuschlag - Hierbei werden alle dem Unternehmen bekannten vor Erkrankungen durch Zahlung eines Mehrbeitrages mitversichert
  • Leistungsausschluss - Hier wird eine Erkrankung aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Bleibt trotz des Ausschlusses ein sinnvoller Schutz bestehen – wenn die gesamte Wirbelsäule ausgeschlossen wird, ist der Schutz kaum etwas wert. Beim Ausschluss des linken Knies bleibt dagegen genug versichert
  • Ablehnung - Wenn das Unternehmen aufgrund von Vorerkrankungen den Kunden nicht versichern will. Dann Alternativen prüfen. Hier bietet sich ein Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse an.

EXTRA-TIPP

​Auch wenn ein Risikozuschlag ärgerlich ist, so ist die zu zahlende Mehrprämie, immer noch besser als ein Leistungsausschluss oder eine Ablehnung.

Dabei muss man wissen, dass beim Krankentagegeld die Höhe des Risikozuschlages, neben den Vorerkrankung, von dem gewünschten Leistungsbeginn abhängt. Je früher der Leistungsbeginn ist desto höher ist auch der Risikozuschlag.

Deshalb lieber einen späteren Leistungsbeginn wählen, bevor Sie gar kein Krankentagegeld haben.​

Von einem Leistungsausschlus ist, bis auf wenige Ausnahmen, abzuraten.​

Vereinfachte Gesundheitsfragen als Chance bei Erkrankungen?


Die DKV (Deutsche Krankenversicherung) bietet mittlerweile auch stark vereinfachte Gesundheitsprüfungen an. Dies kann für Geschäftsführer mit Vorerkrankungen, die sonst keinen Krankentagegeld erhalten, ein Vorteil sein.

Die DKV stellt nur drei Gesundheitsfragen

Allerdings liegt dann der früheste Leistungsbeginn beim 43. Tag. Aber dies ist immer noch besser, als gar keine Verdienstausfallabsicherung.

Besonders interessant ist diese für Geschäftsführern die an Übergewicht leiden oder sich in den letzten 5 Jahren einer Psychotherapie unterzogen haben. 

​​​​Nur 3 Gesundheitsfragen....


  • ​Bestanden in den letzten 3 Jahren oder bestehen gegenwärtig Krankheiten, Beschwerden, Unfallfolgen, sonstige Gesundheitsstörungen oder haben Untersuchungen / Behandlungen stattgefunden?
  • Wurde jemals eine HIV-Infektion festestellt (z.B. durch einen AIDS-Test)?
  • Bestehen ein körperlicher / organischer Fehler, eine chronische Erkrankung oder eine Minderung der Erwerbstätigkeit bzw. ein Grad der Behinderung?

Weitere Voraussetzung: Arbeitsvertrag anpassen


Jetzt müssen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit das Krankentagegeld für Geschäftsführer als Betriebsausgabe anerkannt werden. 

Nach der Annahme des Krankentagegeldes muss ggf. der Arbeitsvertrag angepassst werden. Häufig hat der Geschäftsführer nur nur 6 Wochen oder gar keine Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit in seinem Arbeitsvertrag vorgesehen..

  • Arbeitsvertrag des Geschäftsführers mit seiner GmbH besteht
  • es ist ein festes monatliches Gehalt vereinbart
  • der Geschäftsführer hat eine Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit von 12 Monaten vereinbart

Krankentagegeld Geschäftsführer

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