Übergang Krankentagegeld Berufsunfähigkeitsrente

Sep 28
Übergang Krankentagegeld zur Berufsunfähigjeitsrente

Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente – am besten nahtlos!

Ihr Beruf sichert Ihnen als Geschäftsführer Ihr Einkommen. Aber was, wenn Sie plötzlich von einem Tag auf den anderen nicht mehr arbeiten können? Dann ist der Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente besonders wichtig.

Laut Statistik wird derzeit etwa jede fünfte Berufstätige berufsunfähig. Dies betrifft alle Branchen und Berufsfelder (Quelle: MORGEN & MORGEN, 2015).

Krankheiten oder Unfälle sind häufig die Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Bis diese festgestellt wird, erfolgt in der Regel zunächst eine Krankschreibung wegen Arbeitsunfähigkeit (AU).

Daher ist der zusätzliche Abschluss eines Krankentagegeldes von großer Bedeutung. Für eine möglichst lückenlose Absicherung des bisherigen Lebensstandards. Denn in solch einer schweren Situation möchten Sie sich nur um eines kümmern: wieder gesund zu werden.

Eine Krankentagegeld-Versicherung schließt die finanzielle Lücke im Falle einer Arbeitsunfähigkeit.

  • Bei Arbeitnehmern ist das nach Beendigung der gesetzlichen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber der Fall. Diese endet nach maximal sechs Wochen.
  • Bei Selbstständigen und Freiberuflern entsteht die Lücke sofort. Die Einnahmen entfallen teilweise oder ganz. Die Kosten laufen in der Regel weiter.
  • Bei Gesellschafter Geschäftsführern bedarf es einer individuellen Regelung im Arbeitsvertrag mit seiner GmbH
  • Tritt im Laufe einer Arbeitsunfähigkeit Berufsunfähigkeit ein, endet die Krankentagegeldversicherung.

Sichern Sie sich gegen finanzielle Folgen und Risiken einer Berufsunfähigkeit ab. Mit der ERGO Berufsunfähigkeitsversicherung oder der ERGO Betriebs-Rente bei Berufsunfähigkeit. Und Sie können sich auch mit der Kombi-Lösung von ERGO und DKV gegen eine mögliche Versorgungslücke schützen. Diese entsteht oft zwischen dem Ende des Krankentagegeldes und der ersten Berufsunfähigkeitsrente.

Schließen Sie eine Krankentagegeld- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, prüft der Krankenversicherer die Berufsunfähigkeit. Das geschieht unabhängig vom Lebensversicherer.

  • Zwischen dem Ende des Krankentagegeldes und der ersten Berufsunfähigkeitsrente kann es daher zu Verzögerungen kommen.
  • Dann erhalten Sie möglicherweise für einen gewissen Zeitraum von keinem Versicherer Zahlungen. Es entsteht eine Versorgungslücke.

UNSERE LÖSUNG:

Die optionale Verbindung von einem DKV Krankentagegeld und der ERGO Berufsunfähigkeitsrente garantiert unter bestimmten Voraussetzungen den nahtlosen Übergang der Versicherungsleistungen bei Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit.

Was passiert bei drohender Berufsunfähigkeit? Der Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente

Sie sind schon längere Zeit arbeitsunfähig und erhalten Krankentagegeld. Ihr behandelnder Arzt bespricht mit Ihnen, dass Sie gar nicht arbeiten können. Es droht Berufsunfähigkeit. Sie sprechen die Leistungsabteilung Ihrer Krankentagegeldversicherung (DKV) an und bitten sie zu prüfen ob Berufsunfähigkeit vorliegt. 

ERGO und DKV prüfen gemeinsam eine mögliche Berufsunfähigkeit.

Sie erhalten für den gesamten Prüfungszeitraum Ihr Krankentagegeld.

ERGO erkennt die medizinische Prüfung der DKV an. Eine weitere Gesundheitsprüfung fällt nicht an. Die Berufsunfähigkeitsrente wird dann nahtlos ausgezahlt.

Haben Sie Interesse einem unverbindlichen Vorschlag, dann forder Sie ein Angebot an…..