Warum erhielt der GmbH Geschäftsführer kein Krankengeld?
Folgendes ist passiert: Ein Unternehmer, 1967 geboren, Gesellschafter Geschäftsführer eines Trockenbau GmbH, dass mittlerweile zehn Jahre am Markt ist, wird am 1.4.2014 krank. Der Geschäftsführer ist an diesem Tag zuhause von der Leiter gefallen und hat sich dabei einen doppelten Beinbruch im rechten Bein zugezogen. Sein monatliches Bruttoeinkommen beläuft sich auf 6.000 Euro. Der Geschäftsführer rief seine Gesetzliche Krankenkasse die AOK an und teilte dieser mit, dass er bei der Hausarbeit verunglückt sei und voraussichtlich mindestens für sechs Monate arbeitsunfähig sei.
Der nette Mitarbeiter der AOK teilte ihm mit….
„Bitte reichen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und eine Kopie ihres Geschäftsführervertrages ein. Ihr Krankengeld wird in den kommenden Tagen überwiesen….“
Eine Woche später bekam er einen Brief von seiner AOK.
Sehr geehrter Herr…….,
bei der Prüfung Ihres Antrages auf Zahlung Ihres Krankengeldes haben wir festgestellt, dass Ihr Arbeitsvertrag eine sechsmonatige Zahlung Ihres Gehaltes vorsieht.
Deshalb können wir Ihnen zur Zeit kein Krankengeld zahlen.
Gerne können Sie uns nach zu einem späteren Zeitpunkt ansprechen, wenn Ihre Lohnfortzahlung beendet ist. Gerne werden dann ihren Anspruch prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
An diesem Beispiel kann man sehr gut erkennen, wie wichtig es ist den Geschäftsführervertrag mit seinem Krankengeld bei seiner Gesetzlichen Krankenkasse abzustimmen.
Auch bei einer Privaten Krankenversicherung wäre dasselbe passiert, wenn der Geschäf´tsführer dort eine Krankentagegeldversicherung mit einem Leistungsbeginn vor dem 183. Tag vereinbart hätte.
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